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Arbeitsrecht

Komplexes Arbeitsrecht: Das Verhältnis Arbeitsvertrag - Betriebsreglement - Gesamtarbeitsvertrag

Arbeitsrecht ist eine sehr komplexe Materie. Bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es daher häufig sehr schwierig, eine angemessene und rechtlich tragbare Lösung zu finden. Daher sollten sich beide Parteien professionelle Unterstützung holen.



Die Regelungen im Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage für die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn ein strittiger Punkt nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist oder gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstößt, kommt das allgemeine Arbeitsrecht zum Tragen. Die Regelungen finden sich im Schweizerischen Obligationenrecht ab Art. 319.

Beschreibung und Umfang der Tätigkeit

Dies sind für beide Seiten die wesentlichen Teile des Arbeitsvertrages. Der Arbeitgeber darf nur solche Tätigkeiten einfordern, die im Arbeitsvertrag beschrieben sind. Fallen andererseits genau diese Tätigkeiten durch Änderungen im Betrieb weg, ist eine betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber möglich. Der Umfang beschreibt die Pflichten des Arbeitnehmers zur Leistungserbringung konkret, auch mit Definition von Arbeits- und Urlaubszeiten.

Das Arbeitsentgelt

Für den Arbeitgeber besteht in erster Linie die Pflicht, für die erbrachte Arbeit ein Entgelt an den Arbeitnehmer zu zahlen. Bruttolohn, zusätzliche Gehaltsbestandteile sowie Regelungen zu Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden hier festgehalten. Daneben sollten auch die Zahlungsmodalitäten genau geregelt sein.

Betriebsreglemente

Betriebsreglemente können viele Dinge in einem Unternehmen regeln. Kommt es zu Widersprüchen zwischen einem Arbeitsvertrag und einem Reglement, hat der Arbeitsvertrag grundsätzlich Vorrang. Normalerweise regeln die Reglemente allerdings Details, welche den Arbeitsvertrag nicht tangieren.

Gesamtarbeitsverträge

Ein gültiger Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt immer unmittelbar für das entsprechende Arbeitsverhältnis und ist in der Regel branchenspezifisch. Ob ein bestimmter GAV für das betreffende Arbeitsverhältnis anwendbar ist, muss im Vorfeld seriös abgeklärt werden. Eine Uebersicht über die verschiedenen GAV's kann hier gefunden werden.


Ein Anwalt für Arbeitsrecht verfügt über Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes und kann den Arbeitnehmer in dieser Situation kompetent beraten.


Bitte beachten Sie: Der nachfolgende Link bezieht sich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Eine verständliche Übersicht über wesentliche Aspekte von Arbeitsverträgen und Arbeitsrecht gibt es unter anwaltarbeitsrecht.com.



Ergänzung: E-Book zum Arbeitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland

Das verlinkte E-Book gibt eine Übersicht über das Arbeitsrecht in Deutschland. Hinweise gibt es beispielsweise auf den Regelungsbedarf im Arbeitsvertrag, auf besondere Arbeitsverhältnisse wie z. B. die Freie Mitarbeit oder Praktika, auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, das Verhalten bei ungerechtfertigter Kündiung und das Arbeitszeugnis. Weitere interessante Punkte zum Arbeitsrecht in Deutschland können auf der entsprechenden Website "Anwaltarbeitsrecht" gefunden werden.

--> E-Book Arbeitsrecht in Deutschland